24.11.2022

Unternehmerverband Mittelhessen fordert weitere Nachbesserungen beim Bürgergeld

Wendel: Vermittlungsausschuss hat Schritte in die richtige Richtung aufgezeigt

Der Unternehmerverband Mittelhessen (UVM) beobachtet mit großem Interesse den Kompromissvorschlag aus dem Vermittlungsausschuss zum Bürgergeld. Klaus-Achim Wendel, Vorsitzender des Verbandes, sah im Vorfeld an einigen Punkten akuten Verbesserungsbedarf: „Die ursprünglichen Regelungen der Ampel-Regierung zur Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar waren aus unserer Sicht der vollkommen falsche Ansatz. Daher ist es gut, dass unser demokratisches System nun nach dem Scheitern des Gesetzes im Bundesrat den Einsatz eines Vermittlungsausschusses vorsieht. Die Anpassungen, die nun entwickelt wurden, zeigen zumindest wieder in eine richtige Richtung, denn hohen Werte beim Schonvermögen und die Karenzzeiten bei den Sanktionen für Versäumnisse bei Mitwirkungspflichten würden keine Anreize setzen, um schnellstmöglich eine Arbeit aufzunehmen. Besonders vor dem Hintergrund des immer dramatischeren Arbeitskräftemangels muss am Ende alles genau dafür getan werden, um Wege aus der Grundsicherung in den Arbeitsmarkt aufzuzeigen.“

Die unterschiedlichen Nachbesserungen, die nun vorgestellt wurden, sind für die Wirtschaft alleine schon mit Blick auf den Fachkräftemangel notwendig. „Der Schutz vor Armut ist eine Aufgabe unseres Sozialsystems, die Teilhabe am Arbeitsmarkt aber eine andere. Somit ist es aus unserer Sicht vollkommen richtig, jetzt in der neuen Fassung des Gesetzes die Regelungen bei den Mitwirkungspflichten eindeutiger zu formulieren sowie die sinnvollen Beschränkungen bei den Karenzzeiten und dem Schonvermögen anzupassen. Mit diesen vernünftig nachgeschärften Anpassungen sehen wir auch den Grundsatz „Fördern und Fordern“ wieder entsprechend gewährleistet. Angesichts des immer deutlicher zu Tage tretenden Fachkräftemangels, der inzwischen beinahe alle Branchen betrifft, sind gerade diese Anpassungen gute Nachrichten. Einzig die Tatsache, dass angepasste Hinzuverdienstregelungen noch stärker dazu einladen könnten, den Schritt in eine bezahlte Arbeit zu wagen, sollte noch einmal geprüft werden“, so Wendel weiter.

Der Verband hofft nun, dass der Vermittlungsausschuss und der Bundesrat grünes Licht geben. So bekämen die vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern wieder eine sichere Grundlage für ihre tägliche Arbeit.

Ansprechperson

Janina Hill
Pressesprecherin & Online Kommunikation

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