Di, 14. Oktober 2025, Online

Die Schwerbehindertenvertretung und der Inklusionsbeauftragte: Aufgaben, Rechte und Pflichten

Nur für die Mitglieder des Unternehmerverbands Mittelhessen e. V.

Datum: Dienstag, 14.10.2025
Uhrzeit: Vormittags
Format: Online-Informationsveranstaltung
Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilung und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung.

 

Die Schwerbehindertenvertretung ist allen Personalverantwortlichen zumindest ein Begriff. Auch dass sie vor Kündigungen von schwerbehinderten Arbeitnehmern zwingend anzuhören ist, hat sich zwischenzeitlich herumgesprochen. Wie steht es aber mit der Beteiligung bei anderen Maßnahmen? Und welche Rechte und Pflichten hat die Schwerbehindertenvertretung als Amtsträger gegenüber dem Arbeitgeber? Diese Fragen möchten wir in dieser Veranstaltung beantworten.

Gleichzeitig möchten wir Sie über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Inklusionsbeauftragten aufklären, der im Vergleich zur Schwerbehindertenvertretung bislang eher noch ein Dasein im Dunkeln führt. Dies liegt sicherlich auch darin begründet, dass seine Beteiligung bzw. die unterlassene Beteiligung deutlich weniger einschneidende Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis und Disziplinarmaßnahmen hat. Nichtsdestotrotz sieht das Gesetz in § 181 SGB IX seine Bestellung vor. Grund genug also, als Arbeitgeber auch über dieses Amt Bescheid zu wissen.

Themen und Inhalte:

  • Die Schwerbehindertenvertretung
    • Errichtung/Wahl (in Kürze)
    • Aufgaben bzw. Beteiligung im Arbeitsverhältnis mit schwerbehinderten Arbeitnehmern
    • Rechte und Pflichten im Amt (z. B. Abmeldung beim Arbeitgeber, Schulung)
  • Der Inklusionsbeauftragte
    • Bestellung
    • Aufgaben
    • Rechte und Pflichten im Amt

Eine Anmeldung ist ca. sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich.

 

Ansprechperson

Simone Schupp
Assistentin der Geschäftsführung

Tel.: 06441 7008-14
sschupp@uv-mittelhessen.de